Betriebsausgabenabzug bei pauschal versteuerten Geschenken an Geschäftsfreunde – keine Verschlechterung

Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass die Übernahme der Pauschalsteuer nach § 37b EStG für Geschenke, die einem Geschäftspartner zugewendet werden, ein „weiteres“ Geschenk darstellt. Dies hätte zur Folge, dass die Wertgrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken im Ergebnis niedriger wäre als der in § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG bestimmte Betrag von 35 Euro, weil die übernommene Pauschalsteuer einbe­zogen werden müsste.

Die Finanzverwaltung hat jetzt mitgeteilt, dass sie diese für Unternehmen nachteilige Regelung nicht an­wenden will. Das bedeutet, dass für den Betriebsausgabenabzug bzw. für die Einhaltung der 35 Euro-Grenze wie bisher weiterhin allein der Geschenkewert maßgebend ist.

 

Quelle: Informationsbrief für Steuerberater, Ausgabe Oktober 2017, ERICH FLEISCHER VERLAG GmbH & Co KG