Fristverlängerung bei Umstellung von Registrierkassen

Grundsätzlich müssen ab dem 1. Januar 2020 alle (älteren) elektronischen Registrierkassen über eine zertifi­zierte technische Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verfügen. Da eine entsprechende Einrichtung aber derzeit noch nicht flächendeckend auf dem Markt verfüg­bar ist, wird die Umstellungsfrist bis zum 30. September 2020 verlängert.

Für Kassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 aufgrund früherer Anforderun­gen angeschafft wurden und nicht umrüstbar sind, bleibt es bei der bisherigen Übergangsregelung: Derartige Kassen dürfen weiterhin bis zum 31. Dezember 2022 verwendet werden.

 

Quelle: Informationsbrief für Steuerberater, Ausgabe Dezember 2019, ERICH FLEISCHER VERLAG GmbH & Co KG