Corona-Krise: Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen

Die Bundesregierung hat umfangreiche Konjunkturmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise be­schlossen, darunter u. a. auch folgende steuerliche Regelungen:

  • Der Mehrwertsteuersatz soll befristet vom 07.2020 bis zum 31.12.2020 von derzeit 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt werden.
  • Es soll (wieder) eine degressive Abschreibung für bewegliches Anlagevermögen für die Jahre 2020 und 2021 eingeführt werden.
  • Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. auf 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung von Ehepartnern) erweitert; bereits für 2019 soll der steuer­liche Effekt z. B. durch Bildung einer Corona-Rücklage vorgezogen werden.
  • Eingeführt werden soll ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften; die Steuerermäßigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb wird verbessert.
  • Für jedes kindergeldberechtigte Kind soll ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro pro Kind gezahlt werden; der Bonus wird wie das Kindergeld mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Der Entlas­tungsbetrag für Alleinerziehende soll für die Jahre 2020 und 2021 von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro angehoben werden.

 

Quelle: Informationsbrief für Steuerberater, Ausgabe Juli 2020, ERICH FLEISCHER VERLAG GmbH & Co KG