Weitere steuerliche Entlastung für Familien ab 2021 geplant
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zum Teil stufenweise ab dem Jahr 2021 Verbesserungen insbesondere beim Kindergeld und Kinderfreibetrag sowie beim Grundfreibetrag vorsieht. Flankiert werden diese Maßnahmen durch tarifliche Entlastungen zum Ausgleich der „kalten Progression“ in den Jahren 2021 und 2022. Der folgenden Übersicht können die wichtigsten Änderungen entnommen werden:
aktuell ab 2021 ab 2022
Kindergeld
1. und 2. Kind jeweils 204 € 219 € unverändert
für das 3. Kind 210 € 225 € unverändert
ab dem 4. Kind jeweils 235 € 250 € unverändert
Kinderfreibeträge 7.812 € 8.388 € unverändert
Grundfreibetrag 9.408 € 9.696 € 9.984 €
Unterhaltshöchstbetrag (§ 33a Abs. 1 EStG) 9.408 € 9.696 € 9.984 €
Ein Ehepaar mit 2 Kindern und einem Einkommen von 100.000 Euro hätte dann im Jahr 2021 eine steuerliche Entlastung gegenüber 2020 von 638 Euro und im Jahr 2022 von weiteren 224 Euro.
Quelle: Informationsbrief für Steuerberater, Ausgabe September 2020, ERICH FLEISCHER VERLAG GmbH & Co KG