Gesetzesänderungen ab 2021
Mit dem vom Bundesrat verabschiedeten Zweiten Familienentlastungsgesetz werden ab 2021 Kindergeld, Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag angehoben sowie der Einkommensteuertarif zum Ausgleich der „kalten Progression“ angepasst
Kindergeld 2020 2021
1. und 2. Kind jeweils 204 € 219 €
für das 3. Kind 210 € 225 €
ab dem 4. Kind jeweils 235 € 250 €
Kinderfreibeträge 7.812 € 8.388 €
Grundfreibetrag 9.408 € 9.744 € (Ehepartner: 19.488 €)
Unterhaltshöchstbetrag (§ 33a Abs. 1 EStG) 9.408 € 9.744 €
Infolge der Anhebung des Grundfreibetrags fällt 2021 bis zu folgenden Monatslöhnen grundsätzlich keine Lohnsteuer an:
Steuerklasse I II III IV V
Monatslohn 1.121 € 1.509 € 2.127 € 1.121 € 107 €
Durch ein weiteres vom Bundesrat verabschiedetes Gesetz werden ab 2021 insbesondere die Behinderten-Pauschbeträge angehoben und die Voraussetzungen und Nachweispflichten für die Inanspruchnahme erleichtert.
Das Jahressteuergesetz 2020 wird vom Bundesrat vermutlich am 18.12.2020 abschließend beraten; die Verkündung soll bis zum 31.12.2020 erfolgen.
Quelle: Informationsbrief für Steuerberater, Ausgabe Januar 2021, ERICH FLEISCHER VERLAG GmbH & Co KG