Künstlersozialabgabe steigt ab dem 01.01.2021 auf 4,4 %

Verlage, Theater, Galerien oder auch Werbeagenturen, die künstlerische oder publizistische Werke bzw. Leistungen in Anspruch nehmen, haben auf entsprechende Entgelte oder Vergütungen eine Künstlersozial­abgabe zu zahlen.

Abgabepflichtig sind ebenso alle Unternehmer, die regelmäßig Aufträge für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Layouts, Anzeigen, Prospekte, Kataloge, Verpackungen oder Webdesign an selbständige Auftragnehmer er­teilen.

Zu beachten ist, dass die Künstlersozialabgabe ab dem 01.01.2021 von derzeit 4,2 % auf 4,4 % der gezahlten Entgelte heraufgesetzt wird.

 

Quelle: Informationsbrief für Steuerberater, Ausgabe Dezember 2020, ERICH FLEISCHER VERLAG GmbH & Co KG