Arbeitgeberzuschüsse zum 9-Euro-Ticket

Arbeitgeberzuschüsse für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel sind im Rahmen des § 3 Nr. 15 EStG lohn­steuer und sozialversicherungsfrei, wenn sie den Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und soweit sie nicht die Aufwendungen der Arbeitnehmer übersteigen. Das gilt auch für die sog. 9-Euro-Tickets.

Für die Monate Juni, Juli und August 2022 beanstandet es die Finanzverwaltung aus Vereinfachungs­gründen nicht, wenn die Arbeitgeberzuschüsse die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffent­liche Verkehrsmittel im Kalendermonat übersteigen, soweit die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen (Jahresbetrachtung); ein übersteigender Anteil ist als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.

Die nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern den vom Arbeitnehmer als Entfer­nungspauschale abziehbaren Betrag und sind vom Arbeitgeber in der Lohnsteuer-Bescheinigung anzugeben (§ 41b Abs. 1 Nr. 6 EStG).


Quelle: Informationsbrief für Steuerberater, Ausgabe Juli 2022, ERICH FLEISCHER VERLAG GmbH & Co KG