Überblick  Jahressteuergesetz  2022

Durch das Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich ab dem 01.01.2023 u. a. folgende Änderungen:

•  Anhebung des linearen AfA-Satzes für neue Wohngebäude von 2 % auf 3 % für alle nach dem 31.12.2022 fertiggestellten Wohngebäude.

•  Fortsetzung der Sonderabschreibung nach § 7b EStG für die Herstellung neuer Mietwohnungen mit geänderten Rahmenbedingungen bei Bauantrag oder Bauanzeige in den Jahren 2023 bis 2026.

•  Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.200 Euro auf 1.230 Euro.

•  Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bereits ab dem Jahr 2023.

•  Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 Euro bzw. von 1.602 Euro auf 2.000 Euro (bei Ehepartnern).

•  Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von 4.008 Euro auf 4.260 Euro.

•  Anhebung des Ausbildungsfreibetrags von 924 Euro auf 1.200 Euro.


Quelle: Informationsbrief für Steuerberater, Ausgabe Februar 2023, ERICH FLEISCHER VERLAG GmbH & Co KG