Besteuerung der sog. Dezemberhilfe 2022 entfällt

Zur finanziellen Entlastung der privaten Haushalte von den infolge des Ukraine-Krieges stark gestiegenen
Energiekosten hatte der Bund u. a. die Kosten für den Abschlag Dezember 2022 für Gas- und Wärmelieferungen übernommen. Dabei handelte es sich um eine einmalige Zahlung, um den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Gas-Wärmepreisbremse ab März 2023 (mit rückwirkender Geltung ab Januar 2023) zu überbrücken.
Um den sozialen Ausgleich sicherzustellen, hatte der Gesetzgeber die Versteuerung dieser Entlastungszahlung für Privatpersonen vorgesehen. Nach einer aktuellen Gesetzesänderung entfällt diese Besteuerung der Dezemberhilfe 2022 nunmehr ersatzlos.


Quelle: Informationsbrief für Steuerberater, Ausgabe Februar 2023, ERICH FLEISCHER VERLAG GmbH & Co KG