Wieder 19% Umsatzsteuer auf Restaurantdienstleistungen

Die bis zum 31.12.2023 befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 7% für Speisen bei Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wurde entgegen einiger Ankündigungen nicht verlängert. Das bedeutet, dass ab 01.01.2024 auf diese Umsätze wieder der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19% anzuwenden ist.
Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten lässt die Finanzverwaltung zu, dass auf Restaurant- und
Verpflegungsdienstleistungen, die in der Silvesternacht nach 24:00 Uhr ausgeführt wurden, noch der zuvor geltende ermäßigte Steuersatz von 7% angewendet wird.


Quelle: Informationsbrief für Steuerberater, Ausgabe Februar 2023, ERICH FLEISCHER VERLAG GmbH & Co KG