Künstlersozialabgabe steigt ab dem 01.01.2021 auf 4,4 %
Verlage, Theater, Galerien oder auch Werbeagenturen, die künstlerische oder publizistische Werke bzw. Leistungen in Anspruch nehmen, haben auf entsprechende Entgelte oder Vergütungen eine Künstlersozialabgabe zu zahlen.
Abgabepflichtig sind ebenso alle Unternehmer, die regelmäßig Aufträge für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Layouts, Anzeigen, Prospekte, Kataloge, Verpackungen oder Webdesign an selbständige Auftragnehmer erteilen.
Zu beachten ist, dass die Künstlersozialabgabe ab dem 01.01.2021 von derzeit 4,2 % auf 4,4 % der gezahlten Entgelte heraufgesetzt wird.
Quelle: Informationsbrief für Steuerberater, Ausgabe Dezember 2020, ERICH FLEISCHER VERLAG GmbH & Co KG
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