Tarifentlastungen und höhere Kindervergünstigungen für 2017 und 2018 beschlossen

Die Bundesregierung hat Steuerentlastungen in zwei Stufen für 2017 und 2018 beschlossen. Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:

2016 (bisher)
2017
2018
Grundfreibetrag
Alleinstehende (Einzelveranlagung)
8.652 €
8.820 €
9.000 €
Ehepartner (Zusammenveranlagung)
17.304 €
17.640 €
18.000 €
Kinderfreibetrag
4.608 €
4.716 €
4.788 €
(der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 2.640 €)
Unterhaltshöchstbetrag
8.652 €
8.820 €
9.000 €

Im Rahmen des Abbaus der sog. kalten Progression werden darüber hinaus die Grenzwerte des progressiven Steuertarifs um eine geschätzte Inflationsrate für die Jahre 2017 und 2018 erhöht, was ebenfalls zu Steuerentlastungen führt.

Das Kindergeld wird in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 2 Euro pro Kind erhöht.

Die gesetzlichen Maßnahmen müssen noch vom Bundesrat verabschiedet werden.

 

[Quelle: Informationsbrief für Steuerberater, Ausgabe Dezember 2016, ERICH FLEISCHER VERLAG GmbH & Co KG]