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Verlustverrechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften: Übergangsregelung

Seit 2009 gehören auch Überschüsse und Verluste aus der Veräußerung von Kapitalvermögen (z. B. Aktien, Wertpapiere) grundsätzlich zu den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 2 EStG). Verluste aus diesen Vorgängen dürfen allerdings nicht mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen wer­den. Verluste aus der Veräußerung von Aktien dürfen sogar nur ausschließlich mit Gewinnen aus Aktien­verkäufen verrechnet […]

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