Erstellen von Handels- und Steuerbilanzen sowie Einnahmen-Überschussrechnungen gem. §4 Abs. 3 EStG
Wie erstellen Für Sie:
- Handelsbilanzen
- zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger zur Vorlage bei Banken
- als Grundlage für Unternehmensbewertung
- als Vorlage in Gesellschafterversammlungen
- Steuerbilanzen
- zur Einreichung beim Finanzamt (E-Bilanz)
- als Grundlage für die Steuererklärungen
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